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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2017

Hier können Sie die AGB und die Widerrufsbelehrung als PDF runterladen

§1

Allgemeines

  1. Die medienreich Training GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Schmittat, Hermannstraße 3, 33602 Bielefeld, Fax:+ 49 (0) 521-968774-90, E-Mail: info@medienreich.com, wird im folgenden MT genannt.

  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der Services der MT dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen MT und dem Kunden (im Folgenden auch Nutzer, Benutzer, Besteller oder Anwender genannt). Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (so z.B. Softwarelizenzverträge bzw. AGB von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MT gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MT gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den MT Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Dienstleistung bei dem Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
    Leistungen von MT erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für die Nutzung der Services der MT dar und regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen MT und dem Kunden (im Folgenden auch Nutzer, Benutzer, Besteller oder Anwender genannt). Wenn und soweit es für Produkte gesonderte Lizenzvereinbarungen gibt (so z.B. Softwarelizenzverträge bzw. AGB von Drittanbietern etc.), so gelten diese ergänzend.

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MT gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MT gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von den MT-Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Dienstleistung bei dem Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

    Leistungen von MT erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
§2

Vertragsgegenstand und Leistungskatalog

  1. 2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Schulungen. Der Inhalt der Schulungen ergibt sich aus den jeweiligen Kursangeboten, die auf der Webseite von MT aufgeführt sind. 
  2. 2.2. Die Angebote sind freibleibend. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung festgelegt.
  3. 2.3. MT ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen.

    2.4. Sollte sich bei einem öffentlichen Seminar nur ein Kursteilnehmer angemeldet haben, kann MT dem Kunden das Seminar zum gleichen Preis als individuelles Inhouse Training beim Kunden mit verkürzter Seminardauer anbieten oder auf einen nächsten Seminartermin verweisen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

    2.5. Sollte ein Teilnehmer innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme aus dem Unternehmen ausscheiden, welches das Training finanziert hat, gewährt MT dem direkten Nachfolger innerhalb von drei Monaten nach dem Trainingstermin kostenfrei an einem von MT garantierten öffentlichen Training gleichen Themas teilzunehmen. Voraussetzung hierfür ist ein Bestätigungsschreiben des Unternehmens und des ehemaligen Teilnehmers, in welchem die genauen Eintritts- und Austrittsdaten bestätigt werden.
  4. 2.6. Bei Nichtgefallen eines Trainings gewährt MT eine Neuauswahl eines Kurses aus dem Programm, sofern dieses MT am ersten Trainingstag bis 13:00 Uhr mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Rückerstattung von eventuellen Fahrtkosten, Hotelkosten oder sonstigen entstandenen Kosten besteht in diesem Falle nicht, sofern MT diesen Umstand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. 
  5. 2.7. Individuelle Trainings sind von der Regelung der Absätze 2.5. und 2.6. ausgeschlossen.
§3

Anmeldung

3.1. Ihre Anmeldung für ein Training können Sie schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an info@medienreich.com senden. Telefonische Anmeldungen können wir leider nicht entgegennehmen. 

  1. 3.2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Training zum gewünschten Termin bereits belegt, werden Sie auf die Warteliste gebucht. Eine automatische Umbuchung auf den nächsten freien Termin wird seitens MT nicht vorgenommen. 
  2. 3.3. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie nach der Auftragsbearbeitung. Hieraus können Sie die Beginn- und Endezeiten des Trainings, den Schulungspreis und eventuell besondere Hinweise entnehmen. 
  3. 3.4. Sollten Sie innerhalb von einer Woche keine Benachrichtigung seitens MT erhalten, so bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
§4

Absagen/Stornierung

  1. 4.1. Stornierungen sind schriftlich per Post, Telefax oder per E-Mail an uns zu senden. 
  2. 4.2. Geht die Absage bis zu zwei Wochen vor Trainingsbeginn MT zu, erfolgt sie gebührenfrei.
  3. 4.3. Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn bei MT ein, so wird 50% der vereinbarten Trainingsgebühr als Stornogebühr berechnet. 
  4. 4.4. Bei einer Absage sieben Kalendertage vor dem Beginn der Maßnahme und später wird die volle Vergütung berechnet. 
  5. 4.5. Die unter Punkt 4.3 und unter Punkt 4.4 angegebenen Stornierungsgebühren gelten auch, wenn die Schulung auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht wird. 
  6. 4.6. Muss aus organisatorischen Gründen ein Schulungstermin seitens der MT abgesagt werden, so können über die Schulungsgebühr hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.
  7. 4.7. Dem Kunden ist es gestattet, auch einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.
  8. 4.8. Bei einer Stornierung ist es dem Kunden gestattet, unter Anrechnung der Stornogebühren an einem anderen stattfindenden offenen Training teilzunehmen.
§5

Vergütung

  1. 5.1. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste inclusive der gültigen Mehrwertsteuer. Die Gebühr enthält bei ganztägigen Veranstaltungen in unseren Schulungsräumen ein Mittagessen sowie Pausenverpflegung. Reise- und Hotelkosten des Referenten für im Hause des Kunden durchgeführte Trainings sind nicht im Preis enthalten und werden separat berechnet. 


    5.2 . Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer ist nur nach vorheriger Absprache mit MT möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird. Die Treuerabatte gelten nur für die Trainings, die in der Termin- und Preisliste von MT ausgeschrieben sind. Inhouse und Firmen Trainings sind von dieser Rabattgewährung ausgeschlossen.

§6

Kundenverpflichtung/Zahlung/Verzug

  1. 6.1. Die Schulungsanordnungen und Schulungszeiten sind verbindlich. Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung entsteht dadurch nicht. 


    6.2. Die Vergütung ist mit dem Zugang der Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von MT innerhalb von sieben Tagen zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug gemäß § 284 BGB, hat er den entsprechenden Verzugsschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich MT vor. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

§7

Mindestteilnehmerzahl /Änderungsvorbehalt

  1. 7.1. MT ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei öffentlichen Trainings die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen zum Trainingstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden werden kann und MT das Hindernis nicht zu vertreten hat. 
  2. 7.2. Im Falle des Absatzes 7.1. wird MT den Kunden unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten fünf Werktage vor Trainingsbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden unverzüglich die Vergütung erstatten. 
  3. 7.3. MT ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen und aktualisierend zu ändern.
§8

Haftung/Gewährleistung

  1. 8.1. Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet MT nicht für eventuell angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehende Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MT. 


    8.2. Schadensersatzansprüche ggü. MT, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt. 


    8.3. Die Haftung beschränkt sich im Fall grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die MT eine Garantie übernommen hat, auf den vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte. 


    8.4. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet MT unbeschränkt bei einem Verschulden. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. 


    8.5. Für alle Ansprüche gegen MT auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt spätestens 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein. 


    8.6. Für vom Teilnehmer während einer Schulung eingebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 


    8.7. Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das gesteckte Trainingsziel erreichen kann. Für den Eintritt des Trainingserfolges haftet MT nicht.

§9

Geistiges Eigentum

  1. Alle Rechte für die ausgehändigten Trainingsunterlagen und Programme sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Schulungsunterlagen und Schulungsprogrammen, auch auszugsweise, sind MT vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von MT dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die im Rahmen des Trainings zur Verfügung gestellte Software.

§10

Datenschutz/Geheimhaltungspflicht

  1. 10.1. MT weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) von MT zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. 

    Dies gilt insbesondere für die personenbezogenen Daten des Kunden, d.h. seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass MT die vorbezeichneten Daten erheben, speichern und nutzen darf.


    10.2. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die vorgenannten Daten z.B. für Werbung, E-Mail-Informationen, Newsletter und/oder zur Marktforschung durch MT genutzt werden können.

    Personenbezogene Kunden- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Kooperationspartner, Subunternehmer, Vertriebspartner sowie Bevollmächtigte von MT und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und des Vertriebs, weitergegeben werden. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.


    10.3. Der Kunde hat das Recht, die von ihm erteilte Einwilligung in Bezug auf die Verwendung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.


    10.4. Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.

     

§11

Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel

  1. 11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. 11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
  3. 11.3. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag, der AGB oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Bielefeld unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Bielefeld. 
  4. Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Anbieter und einem Verbraucher im o.g. Zusammenhang ergeben, kann die allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ unter der Adresse www.verbraucher-schlichter.de angerufen werden.
  5. 11.4. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MT auf Dritte übertragen werden.
  6. 11.5. Soweit wesentliche Bestimmungen des geschlossenen Vertrages nicht tangiert werden und es zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich beeinträchtigen würde, ist eine Änderung dieser AGB zulässig. 
  7. Die AGB können auch angepasst, ergänzt oder sonst verändert werden, soweit dies zur Beseitigung von etwaigen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages, z.B. aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist, so z.B. wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
  8. 11.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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